Barrierefreiheit
Barrierefreie Räumlichkeiten in der IFE Siegen
Unsere Einrichtung ist barrierefrei gestaltet, damit alle Kinder und ihre Familien die Frühförderung ohne Einschränkungen wahrnehmen können.
- Stufenloser Zugang – Der Eingangsbereich ist mit einer Rampe für Rollstühle ausgestattet.
- Barrierefreie Räume – Alle Räume sind rollstuhlgerecht und bieten ausreichend Platz für eine uneingeschränkte Nutzung.
- Behindertengerechte Toilette – Barrierefreies WC mit Haltegriffen und einem höhenverstellbaren, unterfahrbaren Wickeltisch.
Wir legen großen Wert darauf, dass sich alle Kinder und Eltern in unserer Einrichtung wohlfühlen und sich barrierefrei bewegen können. Falls Sie spezielle Anforderungen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, sprechen Sie uns gerne an.
Sollten Sie Unterstützung durch einen Dolmetscher benötigen, können wir diesen (nach vorheriger Absprache) gerne zur Verfügung stellen, um eine optimale Kommunikation zu gewährleisten.

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die IFE Siegen ist bemüht, ihre Website gemäß den geltenden Barrierefreiheitsrichtlinien so zugänglich wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Besucherinnen und Besuchern – unabhängig von möglichen Einschränkungen – eine uneingeschränkte Nutzung unserer Inhalte zu ermöglichen.
Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
- Tastatur-Navigation – Die Website kann vollständig ohne Maus bedient werden.
- Hoher Kontrast & gut lesbare Schrift – Für eine bessere Lesbarkeit wurden Farben und Schriftarten optimiert.
- Strukturierte Inhalte – Überschriften, Absätze und Links sind klar gegliedert und verständlich formuliert.
- Alt-Texte für Bilder – Alle wichtigen Bilder sind mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
- Anpassbare Darstellung – Inhalte lassen sich über die Zoom-Funktion des Browsers problemlos vergrößern.
- Vergrößerbare Ansicht auf dem Smartphone – Die Website erlaubt das Vergrößern der Inhalte auf Smartphones und Tablets durch Aufziehen mit zwei Fingern.
- Einfache Sprache – Wichtige Inhalte sind in einfacher Sprache geschrieben, damit möglichst viele Menschen sie gut verstehen können.
Die Website www.fruehfoerderung-siegen.de erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik und ist mit der BITV vollständig vereinbar bis auf die nachstehend aufgeführten Inhalte:
Ein PDF-Dokument (Flyer-Download) sowie eine Word-Datei (Fragebogen für Sorgeberechtigte) sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website und sind bemüht, diese Dokumente in Zukunft auch barrierefrei anzubieten.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung und wurde am 01. August 2025 erstellt.
Feedback zur Barrierefreiheit
Sollten Sie auf Barrieren oder Probleme bei der Nutzung dieser Website stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Telefon: 0271 580 079 95
E-Mail: ife@awo-siegen.de
Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern und danken Ihnen für Ihr Feedback.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden:
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen:
www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der Interdisziplinären Frühförderung und Entwicklungsberatung in Siegen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik